
Die Juso Thun/Berner Oberland ist immer mal wieder in den Medien anzutreffen. Die aktuellsten Meldungen findest du auf dieser Seite. Ältere Pressemeldungen findest du im Archiv
Ja zu Investitionen in den Klimaschutz
(Parolen zu den Abstimmungen vom 15. Mai 2011)
(10. Mai 2011)
Die Juso Thun-Berner Oberland spricht sich beim Energiegesetz für die Gesetzesvorlage des Grossen Rates aus und empfiehlt diese anzunehmen.
Am 15. Mai wird über das neue Energiegesetz abgestimmt. Der Grosse Rat hat eine Vorlage für eine fortschrittliche Energiezukunft des Kantons Bern ausgearbeitet. Dem wurde ein Volksvorschlag entgegengestellt, in welchem befristete Abgaben auf dem Strompreis sowie der obligatorische Gebäudeenergieausweis fallen gelassen wurden. Dies wird von bürgerlichen Kreisen mit der Vermeidung von unnötigen Kosten begründet. Die Juso ist der Ansicht, dass es selbst aus volkswirtschaftlicher Perspektive sehr kurzsichtig ist, gerade in einer stark tourismusabhängigen Region beim Klimaschutz zu sparen. Der Kampf gegen die Klimaerwärmung müssen ausgerechnet Wintersportdestinationen gewisse Investitionen wert sein. Die Mehrabgaben auf dem Strom sind zudem nicht nur ein Anreiz zum Stromsparen, sondern sie generieren auch Investitionen, was wirtschaftlich ebenfalls Sinn macht. Deshalb sagt die Juso Thun-Berner Oberland Ja zur Gesetzesvorlage des Grossen Rates und zieht ihn unbedingt auch beim Stichentscheid vor. Dennoch stimmt sie dem Volksvorschlag ebenfalls zu, um im ungünstigen Fall nicht auf ein neues Energiegesetz verzichten zu müssen.
Machen diese Argumente Sinn?
(20. September 2010)
Leserbrief von Kilian Moser als Reaktion zu: Viele Gründe sprechen für ein Ja
In einem Leserbrief werden Gründe genannt, welche für ein Ja zur Revision der Arbeitslosenversicherung sprechen sollen. Die ALV wird, wie dort erwähnt, auch bei einem Nein saniert, nämlich durch eine stärkere Anhebung des Beitragssatzes. Im Gegensatz zur Revision mit Leistungskürzungen scheint mir dies eher gerechtfertigt: Wer sich in der glücklichen Lage schätzen kann, eine Arbeitsstelle zu haben, ist somit solidarisch mit dem, der von der Arbeitslosigkeit getroffen wird – das kann in der heutigen Zeit jeder sein. Beim Begriff «Solidarität» fällt gewissen Leuten sogleich das Wort «Missbrauch» ein. Missbräuche kommen überall vor. Durch sie entgeht dem Staat beispielsweise im Steuerwesen jedoch viel mehr Geld als als bei der ALV. In Sachen Steuern wehren sich aber ausgerechnet jene Kreise gegen mehr Transparenz, welche diese Revision befürworten. Diese Haltung erscheint somit irgendwie unglaubwürdig. Tiefe und mittlere Einkommen, so der Leserbriefschreiber weiter, würden am meisten davon profitieren, wenn die Beiträge weniger stark anstiegen. Er sagt aber nicht, dass jene mit tiefen Einkommen auch häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind und diese stärker unter dem Erwerbsausfall leiden. Gerade sie sind auf Versicherungsleistungen besonders angewiesen. Das Geld landet auch bei höheren Beitragssätzen in Portemonnaies; und zwar bei denjenigen, die es dringender brauchen. Deswegen stimme ich «nein» zu dieser Revision der ALV.
Nein zu weniger Leistung bei mehr Beiträgen
(Parolen zu den Abstimmungen vom 26. September 2010)
(15. September 2010)
Die Juso Sektion Thun-BeO hat beschlossen, dass die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes am 26. September entschieden abgelehnt werden muss. Für höhere Beiträge soll das Volk weniger Leistungen erhalten, während die Topverdiener nach wie vor belohnt werden: Normalverdienende bezahlen 2,2 Lohnprozente. Einkommen ab 126'000 Franken bezahlen hingegen nur noch ein Lohnprozent und bei Einkommen über 315'000 Franken werden gar keine Beiträge mehr erhoben. Das hat zur Folge, dass beispielsweise CS-Chef Brady Dougan, der ein Salär von 90 Millionen Franken bezieht, jährlich fast zwei Millionen Franken geschenkt bekommt – Geld, das der Arbeitslosenversicherung zustünde. Angesichts dieser grotesken Situation haben die bürgerlichen Parteien auch noch die Frechheit, das eine Lohnprozent, das für Einkommen zwischen 126'000 und 315'000 Franken erhoben wird, als «Solidaritätsprozent» zu verkaufen.
Nein zur unsolidarischen Revision
Fakt ist, dass das aktuelle Finanzierungsmodell unsolidarischer kaum sein könnte. Daran ändert auch nichts, dass der Lohn eines Brady Dougan von der Arbeitslosenversicherung nicht vollständig versichert ist. Für die AHV und IV bezahlt Dougan schliesslich auf dem vollen Lohn Beiträge – obwohl er höchstens die AHV-Maximalrente von 27'000 Franken pro Jahr erhält. Auf die unsolidarische Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gibt es daher nur eine Antwort: Nein. Die Vorlage soll überarbeitet und dahingehend geändert werden, dass auch die Topverdiener mindestens die für den Rest der Bevölkerung geltenden 2,2 Lohnprozente bezahlen. Wäre dies schon bis anhin der Fall gewesen, wäre die Arbeitslosenversicherung gar nicht erst zum Sanierungsfall geworden. Die unsozialen Leistungskürzungen, die nun zur Diskussion stehen, die aber ohnehin nur zu einer Kostenverlagerung in die Sozialhilfe führen, wären somit gar nie zum Thema geworden.
Ja zu «zäme läbe – zäme stimme»
Die kantonale Vorlage «zäme läbe – zäme schtimme» stärkt die Demokratie: Mit ihr wird keine bestimmte Regelung in Sachen Ausländerstimmrecht beschlossen, sondern die Gemeinden werden ermächtigt, selbst darüber zu befinden. Diese Vorlage müsste daher auch von all jenen angenommen werden, die in ihrer Gemeinde zwar gegen das Ausländerstimmrecht stimmen würden, sich aber bei anderen Gelegenheiten damit brüsten, für eine umfassende Selbstbestimmung der Gemeinden einzustehen.
Wer betroffen ist, entscheidet
Die Mitglieder der Juso Thun-BeO sagen Ja zur demokratischen Selbstbestimmung der Gemeinden in allen Fragen, die vorrangig die entsprechenden Gemeinden selbst betreffen. Daher soll eine Gemeinde die Möglichkeit haben, selbst zu beschliessen, dass Ausländer, die ununterbrochen seit zehn Jahren in der Schweiz und seit fünf Jahren im Kanton wohnen, in ihrer Wohngemeinde – in der sie schliesslich auch Steuern zahlen – stimmberechtigt sind. Das Wesen der Demokratie besteht darin, dass diejenigen, die von einem Entscheid betroffen sind, diesen Entscheid auch selber treffen können. So haben sich die Gemeindeparlamente der Städte Bern, Biel und Moutier beispielsweise schon mehrfach für das Stimmrecht der bei ihnen wohnhaften Ausländer ausgesprochen. Die Kantonsverfassung erlaubte es ihnen bisher aber nicht, dies auch umzusetzen.
Ablenkungsmanöver
Andere Kantone sind in dieser Hinsicht bereits einen Schritt weiter: Neuenburg und Jura kennen das Ausländerstimmrecht auf kommunaler und kantonaler Ebene. Freiburg, Genf und Waadt auf kommunaler Ebene. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können die Gemeinden das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen. Ausserdem besteht das Ausländerstimmrecht in einem grossen Teil der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden der Schweiz. Das Argument, wonach das Stimmrecht zwingend an das Bürgerrecht zu koppeln sei, ist ein Ablenkungsmanöver: Die Einbürgerung ist nichts anderes als die Verleihung von Rechten und Pflichten, die national gelten. Einerseits geht es bei der Vorlage «zäme läbe – zäme schtimme» nur darum, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, das Ausländerstimmrecht auf ihrer Gemeindeebene einzuführen. Es geht also um ein kommunales, nicht um ein nationales Recht.
Gestaffelte Verleihung
Kommunale Rechte betreffen die Gemeinde, weshalb auch die Gemeinde über die Verleihung dieser Rechte befinden sollte. Andererseits spricht nichts gegen eine gestaffelte Verleihung der Rechte, die heute mit der Einbürgerung verbunden sind. Das gilt gerade angesichts der Tatsache, dass die Schweiz mit zwölf Jahren eine sehr lange Wohnsitzdauer verlangt, bevor das Bürgerrecht beantragt werden kann. Zum Vergleich: In Österreich sind es zehn Jahre, in Deutschland sieben und in Frankreich, Grossbritannien und den USA lediglich fünf Jahre.
Frauen an die Macht?
(14. September 2010)
Leserbrief von Silvan Stähli als Reaktion zu: Gleichberechtigung à la SP
Weil die SP nach dem Rücktritt von Moritz Leuenberger mit zwei Frauen in die Bundesratswahl steigt, wird in einem Leserbrief behauptet, es gehe der SP gar nicht um echte Gleichberechtigung, sondern um das Motto "Frauen an die Macht". Denn dem "aufmerksamen Zeitgenossen" sei klar, dass die SP - um die interne Gleichberechtigung zu wahren - für die Leuenberger-Nachfolge männliche Kandidaten vorschlagen müsste. Leider lässt die Aufmerksamkeit des Leserbriefschreibers zu wünschen übrig. Wäre er aufmerksam, wüsste er nämlich: Nach dem Rücktritt von Bundesrätin Calmy-Rey, der vermutlich Ende 2011 erfolgen wird, muss die SP in der Westschweiz auf Kandidatensuche gehen. Dort stehen zurzeit vor allem Männer in den Startlöchern: Etwa der Freiburger Ständerat Alain Berset, sein Neuenburger Ratskollege Didier Berberat, der Waadtländer Staatsrat Pierre-Yves Maillard oder auch Parteipräsident Christian Levrat. Daher werden nun mit Sommaruga/Fehr zwei Frauen aus der Deutschschweiz vorgeschlagen, damit in Bälde ein Mann aus der Romandie Bundesrat werden kann. Es ist lächerlich, der SP mit solch billigen Argumenten in der Geschlechterfrage Vorwürfe machen zu wollen, die grossen Probleme der anderen Partein in diesem Bereich aber mit keinem Wort zu erwähnen. Im Bundesparlament erreicht die SP beispielsweise einen Frauenanteil von 44%. Und obwohl das Volk zu 50% aus Frauen besteht, ist eine selbsternannte "Volkspartei" in diesem Parlament nur gerade mit 11% Frauen vertreten. Selbstverständlich hat es diese Partei auch noch nie geschafft, eine Frau für die Bundesratswahl zu nominieren. Aber darüber schreibt man nicht. Lieber dichtet man der SP Probleme an, die gar nicht bestehen. Peinlich.
Für die Freude!
(13. September 2010)
Leserbrief von Adriano Mannino als Reaktion zu: Ist das Red-Bull-Alpenbrevet-Töfflirennen sinnvoll?
Lieber Kilian Leuthold, glauben Sie wirklich, dass Sie reinen Umweltgewissens an einem Töfflirennen teilnehmen können, nur weil nebenan jemand für 50 Franken von Basel nach London fliegt oder einen Militärjet starten lässt? Seit wann entschuldigt eine grössere Sünde die kleinere? Wenn jemand dabei ist, einen Laden auszurauben, haben Sie deshalb ja auch nicht das Recht, nebenbei etwas mitgehen zu lassen. Ausserdem kritisieren die «grünen Weltverbesserer» (Ihr sonderbarer Ausdruck für diejenigen Menschen, denen die Umwelt – die einzige, die wir haben – und das Schicksal der künftigen Generationen nicht am Allerwertesten vorbeigeht) nicht nur Töfflirennen und Porschetreffen, sondern mindestens so scharf auch die Billigflüge nach London und die Militärfliegerei. Sie, Herr Leuthold, sagen «Ja» zum Töfflirennen: «Weil es für die Freude ist. Für den Kult.» Och, die bösen grünen Weltverbesserer, die Spassverderber! Aber wollen Sie uns wirklich sagen, dass Sie sich keine Anlässe «für die Freude» und – meinetwegen – «für den Kult» denken können, die ohne motorisierte Fahrzeuge auskommen?
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4. August 2012 - 14:00
